Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.
§1 Leistungen und Einschränkungen
Bei Farbenwelt Tattoo werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von Farbenwelt Tattoo. Es werden grundsätzlich nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert. Ich tätowiere keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen. Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden, oder blutverdünnende
Medikamente einnehmen, können nicht tätowiert werden. , Farbenwelt Tattoo behält sich vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
§2 Pflichten des Kunden
Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, Farbenwelt Tattoo über vorhandene, insbesondere ansteckende
Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.).
Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden.
Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behält
sich Farbenwelt Tattoo das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch
nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern.
Meine Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten.
Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert.
Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück
verwendet. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die von Farbenwelt Tattoo kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege
des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.
§3 Terminabsprache
Für die Terminabsprache wird keine Anzahlung erhoben; Farbenwelt Tattoo setzt hier auf "Fair Play" und erwartet im Gegenzug, dass Termine,
die nicht eingehalten werden können, rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) abgesagt werden.
Neukunden verpflichten sich, bei eine Vereinbarung zu unterzeichnen, dass bei Nichtabsage oder Nichterscheinen
eine Aufwandsentschädigung von mindestens 50 Euro (je nach Endpreis des vereinbarten Tattootermins) zu zahlen.
Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, wird Farbenwelt Tattoo die Forderung an ein Inkassobüro weiterleiten, was dem Kunden
weitere Kosten verursachen wird.
Eine Absage eines Termines ist bis 48 Stunden vor Termin möglich; bei schweren, plötzlich auftretenden Krankheitsfällen (nachweisbar) jederzeit.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf zeitnahen Ersatz des Termines, wenn die Absage von Seiten des Kunden zu vertreten ist.
In diesem Fall bietet Farbenwelt Tattoo den nächstmöglichen, regulären freien Termin an.
§4 Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe nach jeder Sitzung.
§5 Haftungsausschluss
Farbenwelt Tattoo übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowiervorgangs, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art,
Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht
nachkommt. Farbenwelt Tattoo haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Fällen von Vorsatz.
Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen
vorgenommen wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich.
Tätowierungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung.
Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.
Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält Farbenwelt Tattoo so gering wie möglich und informiert seine Kunden
über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung. Der Kunde erklärt durch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle
Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf.
Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen.
Gerichtsstand ist Saarbrücken.
Farbenwelt Tattoo
Ludweilerstrasse 20
66 352 Grossrosseln